Aufstiegsgenehmigung, Aufstiegserlaubnis und Ausnahmegenehmigungen für Drohnenaufnahmen
Was muss ich für eine Aufstiegsgenehmigung in Berlin, Brandenburg, Sachsen oder anderen Bundesländern beachten?
Der Betrieb von Drohnen unterliegt bestimmten Regelungen nach nationalem Recht und EU-Recht. Hierzu zählen insbesondere die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge nach EU-Recht. In diesen Regelungen wird festgelegt, wo Drohnen von Privatpersonen und zu gewerblichen Zwecken betrieben werden dürfen. Da eine Drohne nicht überall gestartet und geflogen werden darf, sind vor jedem Flug die gesetzlichen Aspekte durch eine eigenständig durchzuführende Luftraumprüfung abzugleichen.
Was ist eine Aufstiegsgenehmigung?
Eine Aufstiegsgenehmigung ist eine formelle Erlaubnis, die von der zuständigen Luftfahrtbehörde des betroffenen Bundeslands ausgestellt wird. Sie erlaubt es Drohnenpiloten, ihre Drohne in bestimmten Gebieten oder zu bestimmten Zeiten fliegen zu lassen, in denen regulär ein Flugverbot vorliegt. Die Aufstiegsgenehmigung wird von den zuständigen Stellen der Landesluftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer ausgestellt. Nur mit einer offiziellen Aufstiegsgenehmigung ist ein legaler Betrieb außerhalb der Betriebsverbote gemäß §21b der LuftVO gestattet. Wenn ein nicht gestatteter Drohnenflug trotz fehlender Aufstiegsgenehmigung erfolgt, macht sich der Drohnenpilot direkt strafbar und hat unterschiedliche Strafen zu erwarten.
Wann benötigst du eine Aufstiegsgenehmigung?
Eine Aufstiegsgenehmigung ist notwendig, um sicherzustellen, dass Drohnenflüge den geltenden Sicherheitsvorschriften und Luftverkehrsgesetzen entsprechen. Die Notwendigkeit einer Aufstiegsgenehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Größe und Gewicht der Drohne, dem Einsatzzweck, dem Fluggebiet und weiteren lokalen Bestimmungen. In der Regel benötigst du eine Aufstiegsgenehmigung, wenn:
- Deine Drohne ein bestimmtes Gewicht überschreitet (5 kg)
- Du bei Nacht fliegen möchtest
- Du höher als 100 Meter fliegen möchtest
- Du über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern zu Bundesfernstraßen fliegen möchtest
- Du über Wohngrundstücken fliegen möchtest, für die keine Genehmigung des Eigentümers vorliegt
- Du außerhalb der geltenden Flugvorschriften gemäß der aktuellen Drohnenverordnung fliegen möchtest.
Die Landesluftfahrtbehörden können dir eine allgemeingültige Aufstiegsgenehmigung oder eine Einzelgenehmigung erteilen. Diese unterscheiden sich in ihrer Dauer der Genehmigung und den Kosten. Generell gilt, dass allgemeingültige Aufstiegsgenehmigungen meistens teurer als Einzelgenehmigungen sind. Eine allgemeingültige Genehmigung gilt in den meisten Fällen für 1 bis 2 Jahre, wobei eine Einzelgenehmigung nur rund 2 Wochen gültig ist. In einigen Bundesländern lassen sich auch bereits bestehende Aufstiegsgenehmigungen eines anderen Bundeslands anerkennen, so dass man sich Zeit und Kosten bei der vollständigen Neubeantragung spart.
Wie beantragst du eine Aufstiegsgenehmigung?
Der Prozess zur Beantragung einer Aufstiegsgenehmigung kann je nach Land und Luftfahrtbehörde variieren. In den meisten Fällen musst du einen Antrag bei der zuständigen Behörde einreichen. Die Aufstiegserlaubnis lässt sich in der Regel durch das Ausfüllen eines standardisierten Formulars der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde beantragen. Der Antrag enthält Details zu deiner Drohne, dem geplanten Fluggebiet, dem Flugzweck, der Flugdauer und den Sicherheitsvorkehrungen. Es ist wichtig, alle geforderten Informationen korrekt und vollständig anzugeben, um eine reibungslose Genehmigung zu gewährleisten und zusätzliche Rückfragen zu vermeiden.
Zusätzlich werden zur Antragstellung folgende Dokumente benötigt, die bei Aufforderung vorzuweisen sind:
- Kenntnisnachweis der Drohne
- Haftpflichtversicherungsnachweis zur Drohne
- Persönliche Daten
- Informationen zum beabsichtigten Drohnenflug (Zweck, Flughöhe, Route, etc.)
- Fluglogbuch
- Einverständniserklärung der betroffenen Grundstückseigentümer
- Datenblatt der Drohne
Übernehmt ihr kostenlos die Beantragung der Aufstiegsgenehmigung?
Ja, wir übernehmen für euch kostenlos die Beantragung der Aufstiegsgenehmigung für den erforderlichen Drohnenflug. Wir berechnen euch also keine zusätzlichen Servicekosten für den Dienstleistungsaufwand unsererseits, sondern lediglich die regulären behördlichen Antragskosten, die seitens der Landesluftfahrtbehörden anfallen. Zusätzlich prüfen wir vor jedem Drohnenflug, ob überhaupt eine Aufstiegserlaubnis erforderlich ist und wie der Drohnenflug anhand einer Luftraumprüfung einzuordnen ist.
Wir produzieren Drohnenaufnahmen von der ersten Idee bis zum finalen Ergebnis.
Wir sind kreativ und einzigartig. Wir sind detailverliebt und flugbegeistert.