Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich
1.1
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Berlinskycrew Drohnenaufnahmen (nachstehend Auftragnehmer) und dem Auftraggeber, insbesondere im Hinblick auf Verträge über Dienstleistungen im Rahmen von Luftaufnahmen (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§2 Pflicht des Auftragnehmers und Auftraggebers
2.1
Der Auftraggeber und -nehmer, verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen für die festgelegte Produktionen einzuhalten. Insbesondere zu den festgelegten Drehterminen pünktlich zu erscheinen, die Aufnahmen fristgerecht auszuhändigen und mögliche Vorarbeiten wie besprochen zu erledigen. Sofern eine behördliche Aufstiegsgenehmigung erforderlich ist, kann die Erstellung der Aufnahmen durch den Auftragnehmer erst durchgeführt werden, sobald die dazugehörige Genehmigung seitens der zuständigen Landesluftfahrtbehörde erteilt wurde. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf die hierbei entstehende Bearbeitungsdauer zur Ausstellung der erforderlichen Genehmigung.

§3 Vergütung
3.1
Der Auftragnehmer erhält für die Arbeit eine Vergütung in Höhe des im Auftrag bezifferten Betrages. Die vereinbarte Vergütung ist gegen Rechnungsstellung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

3.2
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber bzw. dem Lizenznehmer eine Nutzung der Aufnahmen nicht gestattet.

3.3
Bei einer kurzfristigen Absage (nicht mindestens 3 Werktage vor Drehtermin), nach Angebotsannahme, fällt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% der Angebotssumme an. Diese ist gegen Rechnungsstellung zu begleichen.

3.4
Bei Einflüssen durch höhere Gewalt, wie z.B. durch starken Regen, steht der Auftragnehmer in keinerlei Schuld und behält den Anspruch auf die Vergütung. Sofern möglich, wird die Dienstleistung, ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten, für den Auftraggeber wiederholt.

3.5
Sofern erforderlich, übernimmt der Auftragnehmer unentgeltlich die Beantragung einer Aufstiegsgenehmigung bei der zuständigen behördlichen Stelle. Dem Auftraggeber werden die durch die zuständige Behörde entstehenden Bearbeitungskosten in voller Höhe in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer hat auf die Höhe dieser Kosten keinen Einfluss. Sofern eine Aufstiegsgenehmigung nicht erteilt wird, verliert das Angebot seine Gültigkeit. Die behördlichen Bearbeitungskosten werden in jedem Fall dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§4 Herausgabepflicht
4.1
Nach Beendigung der Produktion und bezahlter Rechnung hat der Auftragnehmer dasvon ihm erstellte Material (Fotos/Videos) auszuhändigen. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Darüber hinaus bedarf es der schriftlichen Erwähnung im Angebot.

4.2
Im Fall eines Datenverlustes durch technische Probleme steht dem Auftraggeber keinerlei Entschädigung zu. Sofern möglich, wird die Dienstleistung, ohne das Entstehen zusätzlicher Kosten, für den Auftraggeber wiederholt.

4.3
Für den Versand des gedrehten Materials wird Google Drive oder WeTransfer verwendet.

§5 Werbung
5.1
Der Auftragnehmer enthält sich vor, mit dem produzierten Material, sowie dem Namen und dem Logo des Auftraggebers, Werbung zu betreiben.

§6 Rechte
6.1
Der Auftragnehmer behält sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechtesowie Ansprüche nach §§ 54 und 27 UrhG für unbeschränkte Dauer ein. Dem Auftraggeber steht es jedoch frei, die Aufnahmen, nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung, für private sowie geschäftliche Zwecke zu verwenden.

§7 Schlussbestimmung
7.1
Beide Vertragsparteien behalten Stillschweigen über konkrete Inhalte eines Angebots. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

7.2
Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlussesnicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit, der Schriftform.

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